Eltern am SGS

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

Vorsitzende der Schulpflegschaft im Schuljahr 2023/24:

Dr. Juliane Ficnar

Kontakt: Email

stellv. Vorsitzende der Schulpflegschaft im Schuljahr 2023/24:

Melanie Englisch

Kontakt: 02935 5513312 oder Email

Überblick über die Gremien

Klassenpflegschaft/Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Eltern der SuS einer Klasse wählen bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung eine/n Vorsitzende/n und deren Vertreter/in. Die/Der Klassenpflegschaftsvorsitzende hat folgende Aufgaben:

  • sie/er beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaften ein,
  • sie/er legt die Tagesordnung der Sitzungen in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in fest,
  • sie/er vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft
  • sie/er nimmt an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil

Schulpflegschaft

Alle Mitglieder der Schulpflegschaft nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft mit beratender Stimme teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.

Wer ist drin?

  • der/die Schulleiter/in
  • zwei vom Schülerrat gewählten Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7
  • alle Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Sie befasst sich mit allen grundätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Wer ist drin?

  • Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft)- Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz)
  • Schülerinnen und Schüler (gewählt vom Schülerrat)

Mit beratender Stimme

  • die ständige Vertretung des Schulleiters oder der Schulleiterin
  • Verbindungslehrerinnen und -lehrer

Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der SuS und entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Hier wird beraten, welche Bemerkungen zu besonderen Leistungen und zu einem besonderen persönlichen Einsatz im ausßerunterrichtlichen Bereich in die Zeugnisse aufgenommen werden.
Stehen Überlegungen zu Ordnungsmaßnahmen auf der Tagungsordnung, werden Eltern- und Schülervertreter nur dann beteiligt, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Wer ist drin?

  • Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten
  • weiteres pädagogisches und sozialpädagogisches Personal

Mit beratender Stimme

  • die/der Vorsitzende der Klassenpflegschaft (nur möglich, wenn es nicht um die Leistungsbewertung einzelner SuS geht)
  • ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sowie deren Stellvertretungen (nur möglich, wenn es nicht um die Leistungsbewertung einzelner SuS geht)

Fachkonferenzen

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, über Grundsätze zur Leistungsbewertung und gibt Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

Wer ist drin?

  • Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten

Mit beratender Stimme

  • zwei Vertretungen der Eltern
  • zwei Vertretungen der SuS

Quellen: Infobroschüre des MSW Düsseldorf „Das ABC der Elternmitwirkung“, Ausgabe Juli 2014

Wer sich näher informieren möchte, kann sie sich hier downloaden.