Tragen einer FFP2-Maske im Personennahverkehr

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Sehr geehrte Eltern,

soeben haben wir vom Schulträger erfahren, dass lt. der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 23.04.2021 Folgendes für die Busfahrten gilt:

(1a) Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske; ….

Wir bitten um Beachtung.

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